Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der tecnovum Aktiengesellschaft
Vertragssprache ist Deutsch.I. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Beratungsdienstleistungen und jegliche Geschäftsbeziehungen der tecnovum AG unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der vertraglich übernommenen Leistungen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden auch „AGB“ genannt), die der Vertragspartner (nachfolgend auch „Besteller“ oder „Auftraggeber“ genannt) auf den Internetseiten von tecnovum unter www.tecnovum.com/agbs online abrufen kann, falls diese nicht in Angeboten oder Auftragsbestätigungen der tecnovum beigefügt sind. Es gelten ausschließlich diese AGB für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
- Die Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende oder entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, tecnovum hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; die vorliegenden AGBs gelten auch dann, wenn tecnovum in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners einen Vertrag mit diesem abschließt oder dessen Bestellung vorbehaltlos ausführt.
- Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von tecnovum. Auf dessen Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
II. Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Anwendung zeitgemäßer Kenntnisse und Erfahrungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der tecnovum AG festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten anderweitig geregelt sind.
- Die Beratung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Informationen trägt der Auftraggeber.
- Hat tecnovum AG die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt sie dies dem Auftraggeber mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn die tecnovum AG die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung der tecnovum AG nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
- Soweit an den Arbeitsergebnissen der tecnovum AG Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der tecnovum AG.
- Die Leistungen werden an Standorten des Auftraggebers oder der tecnovum AG erbracht.
- Die tecnovum AG ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
- Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der tecnovum AG auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Informationen und Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
III. Verschwiegenheit, Vertragsdauer, Vergütung
- Die tecnovum AG arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien. Die tecnovum AG ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheit gilt auch bei Dritten, die im Rahmen der Beratung eingesetzt wurden und überdauert die jeweilige Beratungs-dienstleistung um 3 Jahre.
- Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.
- Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei einer Vergütung auf Stundenbasis werden stets nur volle und halbe Stundensätze und auf Tagessatzbasis nur ganze Beratertage abgerechnet. Die Stunden- bzw. Tagessätze werden im Vertrag oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung vorab schriftlich festgelegt. Anosnsten gelten die Honorarsätze aus der jeweils gültigen Consultingpreisliste der tecnovum AG. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde erfolgt Rechnungsstellung und Leistungsnachweis monatlich nachträglich. Im Falle des Zahlungsverzuges ist tecnovum AG berechtigt, einen Verzugszins in der Höhe von 5% zu berechnen.
VI. Haftungsbegrenzung
- tecnovum AG haftet für Schäden, die Mitarbeiter von tecnovum absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben sowie für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Jede weitere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen. Tecnovum AG haftet insbesondere nicht für andere unmittelbare und/oder mittelbare Schäden, bspw. Verlust von Aufträgen, Nichteintreten eines Erfolges, Gewinneinbußen, entgangenem Gewinn und Folgen von Mängeln bei Dritten, die nicht absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden. Im Übrigen ist auch die Haftung für Hilfspersonen, welche wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen beigezogen haben, ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung nach zwingendem Recht.
- Die Haftung der tecnovum AG wird insgesamt auf die Höhe des nach Maßgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit, Sonstiges
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen; die Geltung des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen (wenn der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat) der Sitz von tecnovum AG in Frankfurt am Main. tecnovum AG behält sich das Recht vor, den Vertragspartner auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen möglichst nahekommt.
Stand 01.01.2017